Vertragsbedingungen für Veröffentlichungen auf dem Publikationsserver

1. Online-Bereitstellung

Dem Betreiber des Publikationsservers wird das nicht-ausschließliche (einfache) Recht zur freien elektronischen Publikation im Internet und zur Archivierung auf seinem Schriftenserver eingeräumt. Im Rahmen der einfachen Nutzung ist es dem Betreiber erlaubt, ergänzend eine kostendeckende Printing-on-Demand Möglichkeit anzubieten, soweit diese nicht mit den Verwertungsrechten Dritter am Werk des Autors kollidiert. Alle weiteren Rechte für die Verwertung der Arbeit verbleiben beim Autor. Mit der Anmeldung ist kein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Online-Bereitstellung eines Dokumentes verbunden. Im Rahmen der öffentlichen Bereitstellung sind Nutzer berechtigt, Dokumente zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch herunterzuladen, zu speichern oder in kleiner Zahl zu drucken (§ 53 UrhG[1]). Weitergehende Rechte kann der Autor durch die Hinzufügung einer Creative-Common-Lizenz[2] einräumen.

2. Rechte Dritter

Der Veröffentlichende erklärt, dass mit der Veröffentlichung des Dokumentes und jedem seiner Bestandteile, z.B. bei kumulativen Dissertationsschriften, keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Veröffentlichende stellt den Betreiber von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Betreiber ist berechtigt, den Zugriff auf eine Publikation zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen. Der Betreiber wird den Veröffentlichenden in einem solchen Fall über die Sperrung informieren.

3. Archivierung und Transformation in andere Formate

Dem Betreiber des Publikationsservers wird das Recht eingeräumt, das Dokument durch die Bibliothek in einem Archiv zu speichern und bei Bedarf (z.B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit, Erschließung) in andere elektronische und physische Formate zu überführen und diese gemäß Nr. 1 zu verwerten.

4. Weitergabe an die Deutsche Nationalbibliothek

Dem Betreiber ist es gestattet, über die Bibliothek die elektronische Version der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) im Rahmen der Pflichtabgabe nach dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen.

5. Dissertationen, Habilitationen und Qualifikationsarbeiten

Handelt es sich bei dem Dokument um eine Qualifikationsarbeit (Dissertation, Habilitation, Master-, Bachelor-, Diplomarbeit etc.), so versichert der Veröffentlichende, dass die gelieferten Dateien der vom Fachbereich genehmigten Fassung entsprechen und die zuständige Einrichtung der Veröffentlichung des Dokumentes zugestimmt hat. Gehört zur Qualifizierungsarbeit ein Lebenslauf, ist der Veröffentlichende damit einverstanden, dass dieser maschinell gespeichert und öffentlich zur Verfügung gestellt wird.

6. Rücknahme der Einverständniserklärung

Eine Rücknahme dieser Einverständniserklärung ist nur unter Berufung auf § 42 UrhG (Werk entspricht nicht mehr der Überzeugung des Autors) möglich. Der Betreiber ist berechtigt, dem Veröffentlichenden den hierdurch entstandenen zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Sie können hier das Formular für die Erklärung (PDF-Format), in der Sie den genannten Vertragsbedingungen schriftlich zustimmen, ausdrucken. Das Formular ist auch per Mail beim Betreiber erhältlich.

Fußnoten

  1. [1] Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, http://www.bundesrecht.juris.de/urhg
  2. [2] Creative Commons Urheberrechtslizenzen, http://creativecommons.org/licenses